BusinessBeach

Organisator:
STEILSTARTER - Roland Bendig
Gildestraße 23
48356 Nordwalde

Telefon: +49 - 2573 - 95 89 530
Telefax: +49 - 2573 - 95 89 528

E-Mail: info@steilstarter.de
Internet: www.steilstarter.de

Registergericht: Amtsgericht Steinfurt

Inhaltlich verantwortlich gemäß § 6 MDStV:
Roland Bendig, Gildestraße 23, 48356 Nordwalde

UST-IdNr.: DE230064761

Haftungshinweis

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

Mit der Anmeldung zum BusinessBeach und Betreten des Veranstaltungsgeländes erkennt der Besucher/Gast die nachfolgenden Veranstaltungsrichtlinien des Veranstalters ausdrücklich an.

Mit seiner Anmeldung akzeptiert der Besucher die Hausordnung der jeweiligen Veranstaltungsstätte sowie die Anordnungen des Veranstalters. Teilnahmeberechtigt sind nur Personen, die sich angemeldet und eine Eintrittskarte erhalten haben. Diese ist zur Veranstaltung mitzubringen. Eintrittskarten sind nicht auf Dritte übertragbar.

Der Besucher/Gast willigt mit seiner Anmeldung ausdrücklich der Aufnahme und der Veröffentlichung von Bildern/Videoaufnahmen in Internetportalen und auf Printmedien zu. Weiterhin erklärt er sich einverstanden, dass seine Daten für veranstaltungsrelevante Kommunikation verwendet werden dürfen. STEILSTARTER ist berechtigt, zur Vertragsabwicklung die im Rahmen der vertraglichen Beziehung erlangten personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen im erforderlichen Umfang zu verarbeiten und zu nutzen. Der Veranstalter versichert, dass die Daten nicht an Unbeteiligte weitergeleitet werden.

Im Falle höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, gerichtlicher Entscheidung oder aus sonstigem wichtigen Grund ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung im Vorfeld abzusagen, räumlich zu verlegen oder ersatzweise einen anderen Termin zu benennen.

Aufwendungs- und Schadenersatzansprüche können gegen den Veranstalter nicht geltend gemacht werden.

Haftung

Das Betreten der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust und die Beschädigung von Garderobe und mitgebrachten Sachen.

Schlussbestimmung

Sollte eine dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen und der Vertrag als Ganzes hiervon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, unverzüglich eine rechtswirksame Regelung herbei zu führen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

Gerichtsstand Steinfurt